Im Rahmen der beschlossenen Biozidrichtlinie verweisen wir auf die nachfolgenden Links des Bundesumweltamtes. Hieraus ist klar erkennbar, dass ab dem 01.01.2013 keine Ratten- und Mäuseköder mit den Wirkstoffen Difenacoum und Difethialon an Privatpersonen ohne die nötige Sachkunde abgegeben werden dürfen. Des Weiteren sind Permantbeköderungen mit zugelassenem wirkstoffhaltigen Ködern im Außenbereich im Rahmen der fachlichen Praxis nur noch unter bestimmten Umständen durch sachkundige Fachbetriebe möglich.
Bei Fragen zum Thema erreichen Sie uns unter 04955 - 7815.
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